Der «Förderverein Chancengerechtigkeit für alle» setzt sich dafür ein, dass auch Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien die Möglichkeit erhalten, ausserschulische Unterstützung, bezahlte Nachhilfe und Lerncoachings in Anspruch zu nehmen, um ihr Begabungspotenzial ausschöpfen zu können. Der gemeinnützige Verein leistet im Kleinen einen grossen Beitrag. Individuell, punktuell und nachhaltig.

Das Recht auf Bildung ist in der Schweiz gut verankert und es erhalten alle Zugang zu einem stabilen und durchlässigen Schulsystem. Mit der Veränderung der gefragten Kompetenzen im Arbeitsmarkt, der Akademisierung und den Änderungen, welche durch die zahlreichen Bildungsreformen einhergehen, sind wir allerdings weit davon entfernt, dass alle Schülerinnen und Schüler in der Schweiz jederzeit chancengerecht gefördert werden.

Bildung macht uns aus!

Ausgangslage

Die Arbeitswelt hat sich stark verändert und damit die gefragten Kompetenzen. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Bildung und in der Konsequenz auf das Schweizer Schulsystem. Mit dem Lehrplan 21 wird die Kehrtwende von Inputorientierung zu Outcome Focus Realität. 
 
Die Akademisierung schreitet unvermindert voran. Die Ausbildung für immer mehr Tätigkeits- und Berufsfelder wird an Hochschulen verlegt. Bis 2045 erwerben rund 60% (!) der Bevölkerung einen tertiären Bildungsabschluss. Höchste Bildungsabschlüsse «nur» auf der Sekundarstufe II wird hingegen nur noch ein Drittel der Bevölkerung haben.
 
Die Zukunft setzt Jugendliche – und bereits auch Kinder – unter enormen Erfolgsdruck. Sie müssen ihre Schulbildung auf ein entsprechend hohes Niveau lenken und auf diesem bestehen.
 
Stress, Leistungsdruck und Überforderung gehören heute bereits für rund die Hälfte der Kinder und Jugendlichen in der Schweiz zum Alltag. Bei vielen Betroffenen lösen Leistungsdruck und Überforderung vielschichtige persönliche Schwierigkeiten aus, die eine Leistungszunahme weiter erschweren. Ein unnötiger, selbstverstärkender Negativkreislauf beginnt.
 
Gerade bei Jugendlichen sind es in der Regel nicht die Eltern und auch nicht die Lehrerinnen und Lehrer, die den Leistungs- und Erwartungsdruck ausüben. Die Jugendlichen bauen sich den Druck häufig selbst auf, aus Verunsicherung und Angst um ihre berufliche Zukunft.
 
Viele Kinder und Jugendliche können das geforderte Niveau nur noch mit ausserschulischer Lernunterstützung, mit Nachhilfeunterricht und Lerncoachings halten.
 
Heute nehmen bereits rund 40% (!) der Schweizer Jugendlichen für den Übertritt in die Sekundarstufe II, insbesondere für den Übertritt ins Gymnasium, bezahlte Nachhilfe und Lernunterstützung in Anspruch. Diese Jugendlichen stammen besonders häufig aus sozial privilegierten Elternhäusern.
 
Ausserschulische und schulergänzende Lernunterstützung muss in der Schweiz von den Eltern vollumfänglich selbst bezahlt werden; Bund, Kantone und Gemeinden leisten keine Zuschüsse. Viele Familien können sich die zusätzliche Unterstützung für ihre Kinder deshalb nicht leisten. Das führt zu Ungerechtigkeit beim Zugang zur Bildung, zu Übervorteilung von Schülerinnen und Schülern aus sozial privilegierten Elternhäusern und verbaut so Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien die Chancen auf Erfolg.
 
Alle Kinder sollen eine faire Chance haben!
 
Der gemeinnützige «Förderverein Chancengerechtigkeit für alle» unterstützt einkommensschwache Familien finanziell, indem er einen massgeblichen Teil der Kosten für die ausserschulische Lernunterstützung, für qualifizierte Nachhilfe und persönliche Lerncoachings übernimmt – und zwar unabhängig von der Schulstufe. Er ermöglicht damit Kindern und Jugendlichen den Zugang zur Unterstützung, die ihnen ansonsten, weil den Eltern schlicht das Geld dafür fehlt, verwehrt bliebe. Dies gelingt allerdings nur mit Ihrer finanziellen Mithilfe!
 
Mit Ihrer Spende zu Gunsten des Fördervereins Chancengerechtigkeit für alle unterstützen Sie Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien ganz direkt und fördern damit die Chancengerechtigkeit unmittelbar.

Chancengerechtigkeit?
 
Allen das Gleiche zur Verfügung zu stellen, wird dem heutigen Verständnis der Individualisierung nicht mehr gerecht und ist grade im Schulsystem nur noch bedingt zielführend. Es bedarf einer Ermittlung unterschiedlicher Bedürfnisse und genügend Ressourcen, die entsprechende Unterstützung zur Verfügung zu stellen. Der systemische Ansatz, das Schulsystem dahingehend weiterzuentwickeln, dass eine solche Individualisierung überflüssig wird, sieht bildlich dargestellt einfach aus, ist jedoch weder rasch umsetzbar noch einfach planbar.
 
Der Chancengerechtigkeitsansatz des «Fördervereins Chancengerechtigkeit für alle» begreift sich als «Bildungsgerechtigkeit». Ziel ist, auch Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien die Inanspruchnahme ausserschulischer Lernunterstützung, bezahlter Nachhilfe und Lerncoachings zu ermöglichen, die aktuell nur Kinder und Jugendlichen aus sozial privilegierten Elternhäusern offensteht. Durch ausserschulische Lernunterstützung zur Stärkung der der Methoden- und Fachkompetenz, können sich auch Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien die Voraussetzung schaffen, um ihr Begabungspotenzial voll auszuschöpfen.

Der Begriff Chancengerechtigkeit bezeichnet die Forderung nach einem «gerechten» Zugang zu Bildung und Positionen. «Chancengerechtigkeit» bedeutet nicht «Chancengleichheit». Eine Sozialordnung kann durchaus als «chancengerecht» beurteilt werden, selbst wenn die Chancen nicht völlig gleich verteilt sind. Das Ziel unseres Bildungssystems sollte nicht Chancengleichheit (allen das Gleiche), sondern Chancengerechtigkeit sein (jedem das Seine).
 
Chancengerechtigkeit (Equity) ist ein wichtiges Anliegen in der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation 2021-2024 der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Die Förderung von Chancengerechtigkeit soll es ermöglichen, dass die Individuen ihr Begabungspotenzial voll ausschöpfen können und die Fähigkeit entwickeln, eigenständig zu handeln. Sie eröffnet ökonomische und soziale Chancen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, Alter, Herkunft, Religion, sozialem Status oder von körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung.
 
Wegleitend ist der Verfassungsauftrag für eine möglichst grosse Chancengleichheit unter den Bürgerinnen und Bürgern zu sorgen (Art. 2 Abs. 3 Bundesverfassung (BV)). Die Umsetzung der tatsächlichen Chancengleichheit spiegelt Demokratie und grundlegende Rechte. Der Chancengleichheit kommt die Funktion eines übergeordneten programmatischen Ziels zu. Entscheidend ist v.a. der Grundsatz des Diskriminierungsverbots nach Artikel 8 BV zur Beseitigung jeglicher Form direkter und indirekter Diskriminierung namentlich wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung. Im Bereich der Geschlechter sind gemäss Absatz 3 Mann und Frau zudem gleichberechtigt. Das Gesetz muss zudem für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit sorgen.
 
Die Bildungsartikel der Bundesverfassung ihrerseits bieten die verfassungsmässige Grundlage für die formale Chancengerechtigkeit auf der Ebene des Bildungssystems (Art. 19 BV bzgl. des Anspruchs auf ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht und Art. 61a BV bzgl. der hohen Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz).
 
Der Bund führt seine Anstrengungen zur Verringerung von Benachteiligung in allen BFI-Bereichen mit Bundeskompetenz fort und setzt dabei auch gezielte Schwerpunkte. Zu den drei prioritären Zielen zählen:
 
• dass sich der Bund im Rahmen seiner Kompetenz für die Durchlässigkeit des Bildungssystems und für möglichst optimale Übergänge zwischen den verschiedenen Bildungsstufen einsetzt;
• dass der Bund durch die Förderung der Chancengleichheit und der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau einen wichtigen Beitrag zur besseren Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials leistet;
• dass der Bund gemeinsam mit den Kantonen Angebote im Bereich der Grundkompetenzen von Erwachsenen fördert.
 

CHANCENGERECHTIGKEIT

In der Schweiz ist Chancengerechtigkeit in der Bundesverfassung verankert (Art. 41 Abs. 1f; Art. 8 Abs. 2).  Der Bildungsbericht Schweiz sowie die EDK-Bericht «Equity – Diskriminierung und Chancengerechtigkeit im Bildungswesen: Migrationshintergrund und soziale Herkunft im Fokus» (Hrsg. Hoti, Bern, 2015) und die UNO-Behindertenrechtskonvention 2014 legen die Basis für die Förderung der Chancengerechtigkeit in der Bildung. Dies bedeutet, dass alle beteiligten Personen (insbesondere Schüler/-innen) gerechte Möglichkeiten haben, sich zu entwickeln und sich einzubringen. Um dies zu erreichen müssen politische, soziale, räumliche, personelle und pädagogische Faktoren nach der Förderung der Bildungschancen aller ausgerichtet werden.
Die Stärkung der Lebenskompetenzen ist für die Chancengerechtigkeit essentiell. Die Unterrichts- und Beziehungsgestaltung beeinflussen die Chancengerechtigkeit: Individuelle Förderung, Entscheidungsspielräume, Partizipation und kooperative Lernformen wirken sich positiv auf die Motivation und das Wohlbefinden aller Lernenden aus. Inklusion schafft Bedingungen, um alle Schüler/-innen mit ihren vielfältigen Kompetenzen aktiv an Gemeinschaft und Bildung zu beteiligen und trägt somit zur Chancengerechtigkeit bei.
Quelle: Schulnetz21


© 2022 Förderverein fit4school – Chancengerechtigkeit für alle